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Gesetzeshinweise |
Blindenware
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Als Blindenware verkauft werden darf:
Diese Artikel müssen in hren wesentlichen Arbeiten von Blinden und Sehbehinderten gefertigt und mit dem Blindenwarenzeichen sowie der Aufschrift der anerkannten Blindenwerkstatt gekennzeichnet sein. Als Zusatzware - nicht von Blinden und Sehbehinderten hergestellt - dürfen vertrieben werden:
Wer auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder von Haus zu Haus Blindenwaren und Zusatzwaren anbietet, muss einen amtlichen Blindenwarenvertriebsausweis bei sich führen |
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Berechnen Sie hier den anrechenbaren Anteil Ihrer Bestellung auf die Ausgleichsabgabe:
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